Lieferkettensorgfaltspflicht

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt ab dem 1. Januar 2023 über 600 deutsche Unternehmen in die Pflicht: Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltpflichten bei direkten und indirekten Zulieferern wird verpflichtender Bestandteil unternehmerischen Handelns.

Wir unterstützen Sie bei der effizienten und effektiven Umsetzung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes

Tage
Stunden
Minuten

bis zum Inkrafttreten des Gesetzes

Unsere Lösungen

Von der Initiierung bis zur Operationalisierung

Unser kompakter Workshop (live oder online) zum LkSG bietet einen fundierten Einstieg ins Thema und über die Anforderungen des Gesetzes sowie erste Umsetzungsschritte.

Analyse Ihrer Organisation, Ihres Geschäftsmodells, sowie Ihrer Drittlandintensität, um individuellen Handlungsbedarf zu ermitteln.

Wir unterstützen Sie bei der Ein- und Durchführung einer Lieferkettengesetzkonformen Risikoanalyse. Wir entwickeln mit Ihnen ein passendes System für die Aufarbeitung der Ergebnisse der Risikoanalyse und unterstützen Sie beim Auf- und  Ausbau  eines Lieferkettengesetzkonformen Risikomanagementsystems
 
Wir unterstützen bei dem Aufbau der Funktion, der Auswahl und Schulung des Menschenrechtsbeauftragten. Wir können darüber hinaus interimistisch oder langfristig die Position des Menschen-rechtsbeauftragten in Ihrem Unternehmen stellen. Unsere MRB sind alle TÜV-zertifiziert. Bei Bedarf bilden wir Ihre Mitarbeiter zu Menschenrechtsbeauftragten aus und regelmäßig weiter.   
 

Analyse Ihrer Lieferverträge mit besonderem Fokus auf Qualitätsmanagement und individuelle Formulierungsvorschläge, um Ihre Qualitätsansprüche vertraglich abzusichern.

Forensisches Screening Ihrer Lieferanten und Entwicklung von Selektions-kriterien für die Lieferantenauswahl.

Entwicklung einer adäquaten PR-Strategie für die Kommunikation der umgesetzten Maßnahmen und Standards. Gegebenenfalls auch Reputationsmanagement.

Regelmäßige und stichprobenartige Prüfungen des Beschwerdesystems, einzelner Lieferanten und des Menschenrechtsbeauftragten.

Wir unterstützen Sie bei der Selektion eines Lieferkettengesetz-konformen IT-Tools, das Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt oder diese autonom ausführt. Wir finden für Sie die zu Ihren Bedarfen passende Software. 

Analyse Ihrer Organisation, Ihres Geschäftsmodells, sowie Ihrer Drittlandintensität, um individuellen, priorisierten  Handlungsbedarf zu ermitteln und in prioritätsgetaktete Maßnahmen zu überführen.

Wir erarbeiten mit Ihnen angemessene Abhilfemaßnahmen für den eignen Geschäftsbereich (intern) und die unmittelbare Zulieferer (extern). Bei Bedarf führen wir diese auch für Sie durch.

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen fortlaufend und unverzüglich intern und extern dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie beim Auf- und Ausbau eines passenden Dokumentationssystems.

Webcast alles zum LkSG

Im Webcast unseres Partners Beceptum erhalten Sie eine Einführung  zum Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung

Die Umsetzung des LkSG erfolgt unternehmensweit und schafft neue Verantwortlichkeiten und Schnittstellen. Ausgangspunkt ist die Grundsatzerklärung, die durch die Geschäftsführung verabschiedet werden muss und die wesentlichen Merkmale des Umgangs mit den unternehmerischen Sorgfaltspflichten beschreibt. Der Menschenrechtsbeauftragte ist für die Umsetzung der Grundsatzerklärung in großem Maße verantwortlich und erhält hierfür weitreichende Befugnisse und Reporting-Pflichten. Im Zentrum der Prozesslandschaft stehen die Schaffung eines Beschwerdesystems, durch das Betroffene Verletzungen des LkSG durch mittel- und unmittelbare Zulieferer anonym und barrierefrei melden können, sowie die strukturierte Risikoanalyse des Lieferantenportfolios. Einkauf und Compliance werden hierdurch zu Schlüsseleinheiten für das übergreifende Risikomanagement, das angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen definiert. Die obligatorische regelmäßige und anlassbezogene Kontrolle der Prozesse und Systeme kann durch die Interne Revision erfolgen.

 

Anforderungen des LkSG

§4 LksG - Risikomanagement
Ziel: Menschenrechtliche Risiken und Rechtsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich, bei direkten und mittelbaren Zulieferern identifizieren, verhindern, beenden oder minimieren
§5 LkSG - Risikoanalyse
Ziel: Menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken für den eigenen Geschäftsbereich und den Geschäftsbereich des unmittelbaren Zulieferers identifizieren, bewerten und priorisieren
§6 LkSG - Präventionsmaßnahmen
Ziel: Basierend auf den Erkenntnissen der Risikoanalyse menschenrechtlichen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und beim unmittelbaren Zulieferer vorbeugen
§6 LkSG - Grundsatzerklärung im Fokus
Das Unternehmen muss durch seine Geschäftsführung eine Grundsatzerklärung über seine Menschenrechtsstrategie verabschieden
§7 LkSG - Abhilfemaßnahmen
Ziel: Auf Basis der Risikoanalyse unmittelbar bevorstehende Rechtspositionsverletzungen verhindern oder bereits eingetretene Rechtspositionsverletzungen beenden oder minimieren.
§8 LkSG - Beschwerdeverfahren
Ziel: Einrichtung eines wirksamen, anonymen und unparteiischen Beschwerdeverfahrens zur Meldung von Verstößen
§9 LkSG - Mittelbare Zulieferer
Ziel: Durchsetzung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette
§10 LkSG - Dokumentations- und Berichtspflichten
Ziel: Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend dokumentieren, 7 Jahre archivieren und jährlich Berichten
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Ihre Ansprechpartner

Carsten Baeck

Carsten Baeck

Geschäftsführer

Spezialisierungen: Abwehr krimineller Gefahren, Krisen- und Sicherheitsmanagement, Betriebliches Kontinuitätsmanagement, Informationsschutz, Lauschabwehr, Schutz kritischer Infrastrukturen, Schutz exponierter Persönlichkeiten und Etablierung von Sicherheitsmanagement-Systemen in Unternehmen

  • Angehöriger der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes (BKA) zuständig für den Personenschutz von Bundesministern weltweit und im privaten Umfeld
  • Aufbau einer Personenschutzgruppe und deren stellv. Leiter, Kommandoführer bei der Metallgesellschaft AG; Sicherheitsberater für die baulich-technische Sicherheit der Vorstandsbereiche und die physischen Schutzmaßnahmen der Wohnobjekte und Konzernniederlassungen
  • Geschäftsführer der Security Consulting & Services GmbH in Frankfurt/Main
  • Prokurist, später Geschäftsführer der Sparte Sicherheitsdienstleistung der Unternehmen Brink´s, Gegenbauer und Piepenbrock
  • Senior Consultant Control Risks
  • Im Ehrenamt: Vorsitzender des Arbeitskreises für Unternehmenssicherheit AKUS Berlin/Brandenburg der IHK Berlin u. Mitglied des Außenwirtschaftsausschusses (1999-2012), nachfolgend Vize-Präsident des VSW Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft Berlin-Brandenburg e.V. (seit 2012); Mitglied des Bundesvorstands der ASW Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft (2001-2014)
  • Geschäftsführender Gesellschafter der DRB Deutsche Risikoberatung GmbH seit Gründung 2005
  • Fachdozent für Risikomanagement an der TH Brandenburg
  • Lead Auditor ISO 22301 (bsi)
  • IT Risk Manager (Bitkom)
  • Zertifizierter ITSC Manager (BCM Academy)
  • Datenschutzbeauftragter (IHK)
Robert Kilian

Robert Kilian

Geschäftsführer

Spezialisierungen: Sachverhaltsaufklärungen, Ermittlungen sowie das Aufspüren und Rückführen von Vermögenswerten, Erstellung von Schutzkonzepten und standardisierte Sicherheitsprüfung von Einkaufszentren und Hotels

  • Bundespolizei (BGS) und Bundeskriminalamt (BKA)
  • Aufbau einer Konzernsicherheit für die Metallgesellschaft AG
  • Security Agent bei der Europäischen Zentralbank (EZB)
  • Risk Manager Europe Retail und Risk Manager Global für Shopping Center bei IKEA, zuständig für Security, Safety und Versicherungen
  • Region Managing Director (Europe, Middle East & Africa) bei Pinkerton
  • Im Ehrenamt: Mitbegründer des ACFE German Chapter (Association of Certified Fraud Examiner) und Vorsitzender des Vorstands seit 2008
  • Dozent für Risikomanagement an der Donau-Universität in Krems, Österreich
  • Sachverständiger für Risikomanagement (BDSF)
  • Certified Fraud Examiner (ACFE)

Schulungsangebot LkSG

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office@deutsche-risikoberatung.de

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+49 (0) 30 20 65 38 34

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Tucholskystraße 13
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